Ein Beispiel in erhellender Ausführlichkeit – es wird immer exemplarischer. Als ich mich anschickte, Meret Becker zu interviewen, beackerten mich drei (!) Frauen ihrer Agentur, einen Vertrag zu unterschreiben, bevor ich auch nur ein Wort mit der Künstlerin wechseln konnte. Nun bin ich weder Vertragsschreiber noch PR. Wörtlich: “Soll das Gespräch Grundlage für einen Artikel/Porträt sein, sind sämtliche Zitate des Künstlers in direkter oder indirekter Rede einschließlich des Umfeldes bzw. Kontextes, in dem sie erscheinen, (Bildunterschrift, als Überschriften, durch Fettdruck im Text hervorgehobene, Zwischenüberschriften, Umfeld des Fließtextes: 3 Sätze vor und nach dem Zitat) zuvor vom Künstler zu autorisieren.” Veröffentlichung erst nach Schriftlicher Zustimmung des Künstlers.
Und dann wird’s ganz nass: “Wünschenswert wäre es, dass der Vertragspartner in seinem Interview ... die Tourneedaten und das Cover der aktuellen CD abdruckt”. Als ich Frau Becker erklärte, dass sie quasi den freien Journalisten das Handwerk lege, entschuldigte sie sich mit der Yellow-Press.